Als Vertriebspartner im EU-Ausland ist eine gewerbliche Tätigkeit erforderlich. Nach der aktuellen EU-Richtlinie ist es deshalb eine gültige Umsatzsteuer-ID notwendig. Die Eingabe ist aus diesem Grund für alle Partner aus dem EU-Ausland verpflichtend. Bei Partnern aus Deutschland reicht die Angabe, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, oder die Kleinunternehmerregelung genutzt wird (ggf. Häkchen markieren).